Konformitäten
Seit dem 01. Juli 2006 gelten einheitlich für alle EU-Staaten Höchstwerte für die Konzentration von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten.
Diese Richtlinien der RoHS (Restriction of Hazardous Substances) wurden in Deutschland bereits vorher im Rahmen des §5 ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) angewendet und nunmehr vereinheitlicht.
Demnach verpflichten sind Unternehmen, die sich mit der Herstellung von oder dem Handel mit elektronischen Geräten befassen, die Richtlinien der RoHS einzuhalten und das Inverkehrbringen von nicht konformen Produkten zu unterlassen.
Die Entsorgung von Metall-Kunststoff-Verbundstoffen und auch deren Herstellungsprozess kann bei verschiedenen Geräten/Gehäusen ein Problem sein.
Durch die RoHS Konformität sowohl der EUKATEC Zink-Beschichtung als auch der PVD-Bedampfungen stellt für Sie die Metallisierung von Kunststoffen keine Einschränkung dar. Die eingesetzten Materialien sind frei von schädlichen Zusatzstoffen und nach ElektroG / WEEE einwandfrei recyclebar.
Die Entsorgung von Metall-Kunststoff-Verbundstoffen und auch deren Herstellungsprozess kann bei verschiedenen Geräten/Gehäusen ein Problem sein. Nicht so bei der Anwendung des EUKATEC-Verfahrens:
Das EUKATEC-Verfahren kommt ohne Chemie aus, was Ihnen und Ihren Kunden gute Recyclingfähigkeit garantiert. Die Technik entspricht den Richtlinien der RoHS, Restriction of Hazardous Substances.
Der Hintergrund: Die EU-Kommission hat ihre Entscheidung zur Festlegung von Konzentrationshöchstgrenzen (MCV-maximum concentration values) für die von der Richtlinie 2002/95/EG betroffenen Stoffe im EU-Amtsblatt L214 vom 19.08.2005 veröffentlicht.
Nach Art. 1 dieser Entscheidung wird die Richtlinie 2002/95/EG (RoHS-Richtlinie) wie folgt ergänzt: „Im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe a wird ein Konzentrationshöchstwert von jeweils 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen (PBB) oder polybromierten Diphenylethern (PBDE) je homogenem Werkstoff und von 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff toleriert.“
Der deutsche Gesetzgeber hatte die Grenzwerte bereits in §5 ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005) aufgenommen. Nunmehr gelten diese Konzentrationshöchstwerte ab 1. Juli 2006 einheitlich in allen EU-Staaten.
Wenn Sie elektronische Geräte herstellen oder mit diesen handeln, ist auch Ihre Firma von dieser Regelung betroffen. Sie dürfen nach dem 30. Juni 2006 keine Geräte in Umlauf bringen, die nicht dieser EU-Norm entsprechen (Ausnahmeregelungen gelten nur für wenige Betriebe).
Bei der Verwendung von z.B. Zink mit einem hohen Reinheitsgrad werden die gesetzlichen Regelungen erfüllt, da Zink nicht in die Kategorie der bedenklichen Schwermetalle fällt. Zink ist umweltverträglich.
Unsere Beschichtungen entsprechen den Regelungen, wie Sie an Hand unserer Analysedaten erkennen können: